Anschlussdelikt Bedeutung

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Anschlussdelikt

Anschlussdelikt Logo #42000 Anschlussdelikte sind im deutschen Strafrecht Delikte, die sich an eine strafrechtswidrige Vortat anschließen. Das deutsche Strafgesetzbuch regelt heute im 21. Abschnitt des Besonderen Teils vier verschiedene Anschlussdelikte: Begünstigung ({§|257|StGB|dejure} StGB), Strafvereitelung ({§|258|StGB|dejure} StGB), Hehlerei ({§|259|StGB|dejure} S...
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