[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. zu etwas reitzen, zu einem starken Grade der Thätigkeit bestimmen. Eines Begierde anreitzen. Einen durch sein Beyspiel zur Tugend anreitzen. Besonders zum Bösen reitzen. Einen zum Aufruhre, zum Zorne anreitzen. Daher die Anreitzung, so wohl von der Handlung des Anreitzens, a...
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