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Strandrecht Logo #42000 Das Strandrecht (Jus litoris, auch Jus naufragii) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut und bei Schiffbruch. Zum Strandgut zählen sowohl einzelne Güter, die an den Strand getrieben werden, als auch gestrandete Schiffe, beziehungsweise deren Überreste (Wracks), und das persönliche Eigentum der Besatzung. Es sind in Europa bereits aus heid...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht

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Strandrecht Logo #42015ist das Recht, sich das am Strand angeschwemmte Gut anzueignen. Es wird im Laufe der Zeit eingeschränkt (u. a. 1874 Strandungsordnung). Kalthoff, H., Die rechtliche Behandlung des Strandgutes im römischen Recht, Diss. jur. Rostock 1910; Ebeling, H., Die Entwicklung des Strandrechts, Diss. jur. Frankfurt am Main 1931; Niitemaa, V., Das Strandrecht...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Strandrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Strandrecht, des -es, plur. die -e. 1 Rechtsregeln, in Ansehung des Strandes und der an denselben angetriebenen Güter, da denn auch der ganze Inbegriff dieser Rechte collective das Strandrecht genannt werden könnte. 2. Das Recht, welches der Grund- oder Eigenthumsherr eines Strandes ode...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3205

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Strandrecht Logo #42025= Gesamtheit aller Vorschriften über Strandgut und gestrandete Schiffe
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

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Strandrecht Logo #42173Strandrecht (ius littorum). Der Terminus bezeichnet zum einen die Herrschaft über den Strand, zum anderen das Aneigungsrecht an Gütern, die am Strand angeschwemmt werden oder die vom Strand aus gewonnen werden können (z.B. Meerestiere, Gold, Bernstein). Bewohner von Meeresküsten oder von Ufern große...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Strandrecht Logo #42295Strandrecht , s. Grundruhrecht.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Strandrecht Logo #42199Gesamtheit aller Vorschriften über Strandgut und gestrandete Schiffe. Der Anspruch auf Bergelohn hat in der Neuzeit das ältere Strandrecht ersetzt, das den Küstenbewohnern ein Recht am verunglückten Schiff gab. Das entsprechende Gesetz vom 17.5.1874 (Strandungsordnung) ist durch Gesetz vom 28.6.1990 aufgehoben worden, sodass nunmehr das allgeme...
Gefunden auf https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/S.htm
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