[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Anbinden, zusammen binden. Die Jagdhunde ankuppeln, sie mit den Halsbändern zusammen schnallen. 2) + Figürlich, aber nur in der niedrigsten Sprechart, einem eine Person ankuppeln, eine Heirath mit ihr stiften. So auch die Ankuppelung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2345