Anlasstat Bedeutung

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Anlasstat

Anlasstat Logo #42834Mit Anlasstat wird eine Straftat bezeichnet, die Anlass für die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung ist (z.B. in § 69 StGB). Zur Anlasstat müssen aber weitere Umstände hinzutreten, damit eine Maßregel verhängt werden kann. Beispiel: B ist mit 1,3 Promille Auto gefahren und deswegen nach § 316 StGB verurteilt worden. Die Ve...
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