
Im Anlagebuch (Bankbuch, selten: Anlagenbuch bzw. Bankenbuch) werden sämtliche Bankgeschäfte eines Kreditinstituts verbucht, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Anlage- und Handelsbuch sind bankaufsichtsrechtliche Begriffe mit komplementärer Abgrenzung. == Rechtsgrundlage == Diese Ausschlussdefinition des §{§|1a|kredwg|juris} Abs. 2 K...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anlagebuch

Alle Geschäfte eines Kreditinstituts, die nicht dem Handelsbuch im Sinne des § 1 KWG zuzurechnen sind. Die Zurechnung muss nach institutsintern festgelegten und nachprüfbaren Kriterien erfolgen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065
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