
Anknüpfung ist die Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm des Internationalen Privatrechts (kurz: IPR). Im Tatbestand einer solchen Norm ist der Anknüpfungsgegenstand (das meist über einen Systembegriff erfasste Rechtsgebiet) enthalten. Nach Zuordnung der Rechtsfrage des zu beurteilenden Rechtsfalles mit Auslandsber...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anknüpfung

An¦knüp¦fung [f. -; nur Sg.]
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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