
Anhängigkeit bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage beim Gericht eingereicht wird. Die Anhängigkeit ist von der Rechtshängigkeit, also dem Zeitpunkt, in dem die Klage erhoben wird, zu unterscheiden. Grundsätzlich liegt die Anhängigkeit vor der Rechtshängigkeit. Im Finanz-, Verwaltungs- ({§|90|VwGO|dejure} VwGO) und Sozia...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängigkeit

Zeitpunkt, ab dem ein Gericht tätig werden muss. Anhängigkeit tritt ein, wenn bei Gericht eine Klage ein Rechtsmittel oder ein Antrag bei Gericht eingereicht wurde. Die Anhängigkeit ist von der Rechtshängigkeit zu unterscheiden. Im Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsverfahre...
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Anhängigkeit, Rechtshängigkeit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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