
Anerkennung bedeutet die Erlaubnis einer Person oder einer Gruppe gegenüber einer anderen Person, Gruppe oder Institution, sich mit ihren derzeitigen spezifischen Eigenschaften an der Kommunikation, an Entscheidungsprozessen oder anderen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Der Begriff Anerkennung wird auch als Synonym für Akzeptanz, Lob ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anerkennung

A. bezeichnet die stillschweigende (de facto) oder durch formelle Erklärung ausgesprochene (de jure) Aufnahme völkerrechtlicher Beziehungen zu einem Staat, der sich neu etabliert hat oder zu dem bislang keine diplomatischen Beziehungen bestanden.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Anerkennung, verbindliche Erklärung über das Geltenlassen eines als richtig erkannten Sachverhaltes und die Übernahme der sich daraus möglicherweise ergebenden Verpflichtungen. Im Zivilrecht etwa die Anerkennung der Vaterschaft; im Völkerrecht die Erklärung, einen Staat als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen oder die (etwa durch Putsch oder Re...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Anerkennung Familienrecht: Soweit die Vaterschaft nicht durch die Ehe begründet wird, ist ihre Anerkennung durch den Mann gemäß § 1592 Nr. 2 BGB möglich. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter und ist öffentlich zu beurkunden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Anerkennung Völkerrecht: vorläufige, ausdrückliche, konkludente oder endgültige Willenserklärung eines Völkerrechtssubjekts gegenüber einem anderen Völkerrechtssubjekt zur Regelung ungewisser oder umstrittener Tatbestände. Hauptfälle: Anerkennung von Staaten, einer Regierung bei Umwälzungen mit unge...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die eine Versicherungsberechtigungoder eine Versicherungspflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und vom prozessualen Anerkenntnis.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

- (Völkerrecht) VölkerrechtErklärung eines Staates: 1. Anerkennung von Staaten zum Zweck der Aufnahme völkerrechtlicher (diplomatischer) Beziehungen; meist bei neugegründeten Staaten; 2. Anerkennung von Regierungen, d. h. der obersten Vertretungsmacht d...
- An¦er¦ken¦nung [f. -; nur Sg.] 1 das Anerkennen, Lob; sich voller A....
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(von im Ausland erworbenen Qualifikationen: Zeugnisse, Diplome, Berufsausbildung): Bestätigung der Vergleichbarkeit Ihrer Abschlüsse mit deutschen Abschlüssen, Bestätigung Ihrer Qualifikationen.
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Achtung, Beachtung, Befolgung, Bestätigung, Bewunderung, Ehre, Ehrerbietung, Ehrung, Einhaltung, Einverständnis, Wertschätzung, Zusage, Zuspruch, Zustimmung
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Anerkennung (Anerkenntnis), die bejahende Erklärung über die Wirklichkeit, Wahrheit und Identität einer Person oder Sache oder eines Verhältnisses, vorzüglich insofern die eigne Mitwirkung dabei in Frage gestellt ist; z. B. A. eines Kindes, einer Urkunde, Unterschrift etc., besonders auch das Zugeständnis eines fremden Rechts oder faktischen ...
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In der Wirtschaftssoziologie : soziale Anerkennung, recognition, allgemeine Bezeichnung für die positive Einstellung zu einer Person, für ihre positive Bewertung durch andere, für das Akzeptieren einer Person durch andere (Gegenteil: Ablehnung). Es wird angenommen, dass das Bedürfnis nach Anerkennung eines der wichtigsten sekundären Motive ......
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Erklärung eines Staates: 1. Anerkennung von Staaten zum Zweck der Aufnahme völkerrechtlicher (diplomatischer) Beziehungen; meist bei neugegründeten Staaten; 2. Anerkennung von Regierungen, d. h. der obersten Vertretungsmacht des Staates, meist bei Regierungswechsel, Revolutionen u. a.; 3. Anerkennung von Aufständischen, einer Krieg f�...
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