[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Sein Gebeth an jemanden richten, mit der vierten Endung des Substantives, einen anbethen; eine jetzt veraltete Bedeutung, wofür anrufen üblicher ist. 2) In engerm Verstande, göttlich verehren, indem eines der wesentlichsten Stücke der Verehrung in dem Gebethe bestehet. ...
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