[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Amtsverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der die wirthschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes und dessen Gefälle besorget, und oft Amtsrentverwalter genannt wird. 2) Der die Stelle eines adeligen Amtmannes vertritt, daher demselben untergeordnet ist, und vermuthlich zu den Ze... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1919