Amtsverbrechen (Amtsdelikt), im weitern Sinn jede Pflichtverletzung eines Beamten, im engern Sinn und in der juristischen Bedeutung des Worts die kriminell strafbare Verletzung der besondern Amtspflicht eines solchen. Abgesehen von den allgemeinen Verpflichtungen eines jeden Staatsbürgers, liegen nämlich dem Beamten besondere Verpflichtungen ob, ... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html