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Amtsträger Logo #42000 Amtsträger sind Personen, für die im deutschen Recht besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten. Der Begriff kam in der Zeit des Nationalsozialismus auf, wo er den engeren Beamtenbegriff überwinden sollte. Verwendet wurde der Begriff in jener Zeit für alle Funktionäre der NSDAP, deren Gliederungen und angeschlossenen Verbände....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsträger

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Amtsträger Logo #42003Amtsinhaber
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Amtsträger Logo #42083Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder wer sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Unter letzter...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Amtsträger Logo #42303
  1. Amts¦trä¦ger [m. 5 ] Amtsinhaber
  2. im deutschen Strafrecht jeder, der nach Bundes- oder Landesrecht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht oder auf andere Weise dazu bestellt ist, bei einer Behörde Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (§ 11 Abs....

Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Amtsträger Logo #42625(Amt Amtseinsetzung Ordination) Ein geistliches Amt ist ein Dienst mit fest umrissenen Inhalten und Vollmachten. Es wird auf Grund göttlicher Beauftragung und in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt. Der Amtsträger erhält über den bei der Heiligen Versiegelung empfangenen Geist zusätzliche Gaben und Befähigungen aus dem Heiligen Geist zur...
Gefunden auf https://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/all/amtstrger/

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Amtsträger Logo #42871im deutschen Strafrecht jeder, der nach Bundes- oder Landesrecht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht oder auf andere Weise dazu bestellt ist, bei einer Behörde Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (§ 11 Abs. 1 Ziff. 2 StGB); bei Beamtendelikten von Bedeutung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/amtstraeger
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