[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Amtssasserey, plur. inusit. in den Kanzelleyen, die Eigenschaft des Besitzers eines adeligen Lehngutes, nach welcher er einem Amte in der ersten Instanz unterworfen ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1899