Amtspflichtig Bedeutung

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Amtspflichtig

Amtspflichtig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. welches nur in der Kanzelleyen üblich ist, einem Kammeramte mit Treu und Pflicht zugethan. Amtspflichtige Unterthanen, die dem Amte unterthan sind.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1891
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