
Amtspflicht ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u.a. im Zivilrecht vor ({§|839|bgb|juris} BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen Vermögensschaden erlitten haben. == Umfang == Nicht nur Beamte sind Träger ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtspflicht

I. Pflicht, die das Innehaben eines Amts oder die Abhängigkeit von einem Amte auferlegt II. insbesondere Amtseid, Diensteid
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Amtspflicht, plur. die -en. 1) Jede Pflicht, zu welcher man durch sein Amt verbunden ist. 2) Der Eid, welchen man bey dem Antritte eines Amtes ableget Die Amtspflicht ablegen. Einen in Amtspflicht nehmen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1890
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