[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Amtskosten, singul. car. Unkosten, welche durch Amtsverrichtungen verursachet werden; in Niedersachsen, der Aufwand, der bey den Handwerkszünften an Essen und Trinken gemacht wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1883