
Straftaten, die nur von Amtsträgern verwirklicht werden können. Sie sind vorwiegend im 30. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Zweck der Strafe ist es insbesondere, Korruption innerhalb des Staatsapparates verhindern. Die Strafandrohungen sind daher auch recht hoch. Der Begr...
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Amtsdelikte, die strafrechtlich, nicht nur disziplinarisch zu ahndenden Verletzungen der Amtspflicht (Amtsvergehen, Amtsverbrechen, §§ 331 folgende StGB). Echte Amtsdelikte können nur von Beamten begangen werden (z. B. Rechtsbeugung), unechte Amtsdelikte auch von anderen Personen, sie werden aber ...
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(Amtsvergehen) Beamtendelikte .
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Beamtendelikte.
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