
Ein Amtsträger kann sich aus gesundheitlichen, beruflichen, familiären und sonstigen persönlichen Gründen vorübergehend von seiner Amtstätigkeit beurlauben lassen. Die Beurlaubung wird schriftlich beim zuständigen Bezirksapostel / Apostel beantragt und dann von diesem ausgesprochen. Der Bezirksapostel / Apostel kann die Beurlaubung eines Amt...
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https://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/all/amtsbeurla
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