[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. in dem Deutschen Staatsrechte, seit den ältesten Zeiten, d. i. vor der Mitte des 16ten Jahrhundertes, mit der fürstlichen Würde bekleidet. Ein altfürstliches Haus. Die Altfürstlichen, die altfürstlichen Häuser, im Gegensatze der Neufürstlichen, die erst in den neuesten Ze...
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