
Österreich: Gemäß Zweiter Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen (BGBl. 199/1984) vor dem 1.7.1984 rechtskräftig bewilligte oder genehmigte, SO
2-emittierende Anlagen.Deutschland: Altanlagen (bestehende Anlagen) im Sinne der TA-Luft sind 1. Anlagen, für die am 1. Oktober 2002a) eine Genehmigung zur Errichtung u...
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