
ist als Definition des Gesetzgebers in der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BlmSchV) vom 22. 6. 1983 und unterscheidet bei der Verordnung neuer Umweltauflagen neue von alten Anlagen. Für die Großfeuerungs- Verordnung sind alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gebauten Kraftwerk e, die schon Gegenstand im Genehmigungsverfahren sind, Alta...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/altanlage/altanlage.htm
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