[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Almosenamt, des -es, plur. die -ämter, ein Collegium, welches die Einsammlung und Vertheilung der Almosengelder zu besorgen hat, in einigen Reichsstädten auch die Almosenpflege, der Almosenkasten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1636