
Das Allod (mittellateinisch Allod oder Allodium, althochdeutsch für „Gesamtbesitz“) bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht einen Besitz (fast immer Land oder ein städtisches Grundstück), über den dessen Eigentümer frei verfügen konnte. Der Besitz war somit nicht an irgendwelche Leistungen oder Verpflichtungen des I...
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I. Herkunft: germ. Wort, W. zusammengesetzt aus al (voll ganz), u. ôd (Gut, Vermögen). GrRA.
4 II. 3; DWB. I. 238; Graff I. 220. 237; Waitz,VG. II. 1 S. 285; Kluge, WB.
6 9; Paul,WB. 12; vanHelten,Gl. 485. - Die Ableitung der Silbe al von adal versuc...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist das keinen zusätzlichen Beschränkungen unterliegende Familiengut. Es steht insbesondere im Gegensatz zu Lehen. In Deutschland gibt es immer A., während in Frankreich A. eher selten und in England A. seit 1066 verschwunden ist. A. kann zu Lehen gemacht werden und Lehen in A. verwandelt werden. Mit dem 19. Jh. geht A. in Eigentum auf.
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Allod, im Mittelalter rechtliche Bezeichnung für volleigenen Besitz. Der Begriff wurde in einer Zeit gebildet, in der man begann, verschiedene Arten von Eigentum zu unterscheiden; sein Inhalt unterlag - bedingt durch rechtliche und wirtschaftliche Unterschiede in den einzelnen germanischen Stämmen und durch Veränderungen, die sich im Lauf der .....
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Allod das, im Mittelalter lehnsfreies Land. Allodialgut, Eigengut eines Fürsten im Unterschied zum Staatsgut. Allodifikation, Allodifizierung, Umwandlung eines Lehens in freies Eigentum.
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das freie Eigentum, im Gegensatz zum Lehen
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[althochdeutsch, `Vollgut`] (Allodium) freies Eigengut im Gegensatz zum Lehen ; auch Familienerbgut im Unterschied zum Kaufgut.Externe LinksAllod - eine Übersicht http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8978.phpAllod - eine Übersicht http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8978.php
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Mit Allod wird ein Grundstück bzw. ein Recht bezeichnet, das kein Lehen, d.h. dessen Eigentümer nicht Vasall eines Lehnsherrn war, sondern über freien Besitz an diesem Grundstück verfügte. Entsprechend wird mit Allodialbesitz der Besitz an einem Allod bezeichnet, d.h. der Besitz an einem Grundstück, dass unbeschränkt im Eigentum des Besitzer...
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Allod (mlat. allodium, von frk. alod aus al = ganz und od = Gut, also Ganzbesitz, Vollgut; mlat. alodus, allodium). Das Allod ('Eigen', 'freies Eigen', 'Freigut') war uneingeschränktes Eigentum an Land und Gut, das im Todesfall dem Familienerbe zufiel (im Gegensatz zur genossenschaftlich genut...
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Allod , s. Allodium. Allodialität, die Eigenschaft eines Allods; das Freisein von Lehnspflichten; Allodiat, Besitzer eines Allods.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(historisch, Landwirtschaft) Zu Zeiten des Lehenssystems ein Freigut bzw. ein vererbbares bäuerliches Grundeigentum.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

freies Eigengut im Gegensatz zum Lehen ; auch Familienerbgut im Unterschied zum Kaufgut.
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