
Das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) regelt seit 1959 die Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung. Sein offizieller Name lautet Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung. Das Gesetz bestimmt die Gliederung und Aufgaben der Berliner Verwaltung. Die Verwaltung des Landes Berlin wird vom Senat von Berli...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Zuständigkeitsgesetz
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