
Ausschliessliches, ungeteiltes Eigentum einer einzelnen Person an einer Sache.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

Ist der Immobilienbesitzer im Besitz einer bestimmten Eigentumswohnung innerhalb einer Gesamtanlage, dann wird sein Besitz als Alleineigentum bezeichnet. Ein gängigerer Begriff dafür ist Sondereigentum.
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Alleineigentum bezeichnet das Eigentum einer Person, dessen Eigentumsrechte an einer Sache ausschließlich in deren Hand liegen. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Alleineigentümer können souverän über ihr Eigentums verfügen und sind in ihrer Entscheidung nicht vom Willen anderer abhängig. Ausgenommen von ...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Siehe unter Eigentum.
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https://www.lexexakt.de/glossar/alleineigentum.php
(immobilienbezogen) Die ausschließliche bzw. ungeteilte, im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung umfänglichste Verfügungsmacht einer natürlichen oder juristischen Person über ein bebautes oder unbebautes → Grundstück.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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