
Juristischer Begriff: Begehung einer Tat im Zustand der Trunkenheit, wobei die Frage der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bzw Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zu prüfen ist. Schuldunfähige Täter können nach § 323a StGB bestraft werden, ansonsten nach § 316 StGB und...
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https://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/alkdelikt.shtml

Alkoholdelikt, Bezeichnung für eine Straftat, die unter Alkoholeinfluss begangen wird. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig (Vorsatz und Fahrlässigkeit) in einen Rauschzustand begibt, der die Schuldfähigkeit ausschließt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt, wenn er in diesem Zustand (Vollrausch) ein...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014
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