
Allen Personen, die eine rechtlich gültige Verfügung vorweisen können, wird von den jeweiligen Sozialdiensten eine kostenlose und adäquate Hilfe bei der Eintreibung der Unterhaltszahlungen geboten. Das kann eine vollständige oder partielle Bevorschussung dieser Zahlungen sein, unter Berücksichtigung der Einkommens- und...
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