Alieni juris homo Bedeutung

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Alieni juris homo

Alieni juris homo Logo #42295Alieni juris homo (lat.), Mensch fremden Rechts, Bezeichnung rechtlicher Unselbständigkeit und Abhängigkeit von einem andern im Gegensatz zu homo sui juris, einem Menschen von rechtlicher Selbständigkeit.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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