[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ahnherr, des -en, plur. die -en. 1) So wie das vorige, der Großvater; in der Oberpfalz Herrla. 2) Einer aus den Ahnen. In beyden Fällen nur alsdann, wenn man mit Achtung von demselben reden will. Den großen Ahnherrn eines größern Urenkels, Raml. 3) Figürlich, auch ein jeder Vorgäng... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1444