
Gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 5. September 1955 ist die Bundesregierung verpflichtet, jährlich einen agrarpolitischen Bericht dem Deutschen Bundestag vorzulegen. In den Jahren 1956 bis 1970 erschien dieser Bericht unter dem Titel „Grüner Bericht“, von 1971 bis 2001 als „Agrarbericht“ und ab 2...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Agrarbericht

Grüner Bericht .
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Nach dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 muss jährlich durch die Bundesregierung ein Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt werden, dieser Bericht heißt Agrarbericht. Unter anderem ist im Agrarbericht auszuweisen, inwieweit in der Landwirtschaft ein mit anderen Bereichen vergleichbares Einkommen erzielt wurde (landwirtsch...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/agrarbericht.php

jährl. jährlicher Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftl. wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in Deutschland...
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