Afterlehnsherr Bedeutung

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Afterlehnsherr

Afterlehnsherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Afterlehnsherr, des -en, plur. die -en, derjenige, der ein empfangenes Leben weiter verleihet, im Gegensatze des Oberlehnsherren; Dominus feudi intermedius; fecundarius, dergleichen ehedem auch ein Afterherr genannt wurde.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1374
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