[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Afteranwalt, (nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -e, in den Rechten, besonders Oberdeutschlandes, der Anwalt, den ein anderer Anwalt Statt seiner bestellet; Actor substitutus. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1331