
Ein Verzicht auf den Adelsstand war im Deutschen Kaiserreich und in Österreich-Ungarn durch eine ausdrückliche Erklärung möglich. Gesetzliche Regelungen hierfür gab es in den Königreichen Bayern und Sachsen, in den übrigen deutschen Ländern nicht. Für die Rechtswirksamkeit des Adelsverzichtes bedurfte es einer ausdrücklichen und förmlic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Adelsverzicht

Ein Verzicht auf den Adel war möglich; ausdrückliche gesetzliche Regelungen kannten Bayern und Sachsen, die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit des Adelsverzichtes wurden aber überall gleich gehandhabt: Es bedurfte dafür einer ausdrücklichen und förmlichen Erklärung des Verzichtenden gegenüber dem Staat, in Österreich zusätzlich de...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Adelsverzicht/adelsverzicht.html
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