
Die actio certae creditae pecuniae oder auch condictio certae creditae pecuniae war im römischen Recht die Klage des Gläubigers auf Rückgabe des Betrages, welcher der Schuldner im Rahmen eines Darlehens (mutuum) erhalten hat. Vorauszusetzen ist außerdem die Nichterfüllung der fraglichen Verpflichtung zur Leistung des Betrages bei Fälligkeit....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_certae_creditae_pecuniae
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