
Die Abwesenheitspflegschaft ist eine Form der juristischen Pflegschaft nach deutschem Recht, die dann zur Anwendung kommt, wenn vermögensrechtliche Angelegenheiten eines abwesenden Volljährigen der Fürsorge bedürfen ({§|1911|bgb|juris} Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Anwendungsfälle sind sowohl unbekannter Aufenthalt als auch Verhinderung ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Abwesenheitspflegschaft
Keine exakte Übereinkunft gefunden.