
Die Abweisung mangels Masse ist ein Rechtsbegriff aus dem Insolvenzverfahren ({§|26|inso|juris} InsO). Ein Insolvenzverfahren kann durch das Insolvenzgericht abgelehnt werden, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Abweisung bedeutet, dass es nicht zu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abweisung_mangels_Masse

In den Genuß eines geordneten Schuldenabwicklungs- und Bereinigungsverfahren kommt nur, wer wenigstens noch die Verfahrenskosten bezahlen kann, denn Gericht und Verwalter arbeiten nicht unentgeltlich. Deckt das vorhandene Vermögen nicht einmal die Kosten, wird der Insolvenzantrag mit für den Schuldner meist unerfreulichen strafrechtlichen Folgen...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx
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