
Mit der Föderalismusreform wurde mit Art. 72 Abs. 3 Grundgesetz (GG) die Abweichungsgesetzgebung eingeführt. Sie besagt, dass die Bundesländer von bestimmten Bundesregelungen der konkurrierenden Gesetzgebung abweichen können. Haben sowohl der Bund als auch ein Land eine entsprechende Rechtsnorm erlassen, gilt gemäß Art. 72 Abs. 3 Satz 3 GG d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abweichungsgesetzgebung

Abweichungsgesetzgebung, konkurrierende Gesetzgebung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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