
Das Abstraktionsprinzip gehört zu den Grundsätzen des deutschen Zivilrechts (Lehre vom Rechtsgeschäft). Es hat sich unter dem Einfluss von Savigny im 19. Jahrhundert durchgesetzt und ist seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. == Grundlage: Das Trennungsprinzip == Das Abstraktionsprinzip beruht auf dem Trennungsprinzip und besagt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

Grundprinzip des deutschen Bürgerlichen Rechts, wonach das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft unabhängig vom späteren sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft ist. Die Ungültigkeit des einen Geschäfts hat nicht notwendigerweise die Ungültigkeit des ande...
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Abstraktionsprinzip, Strukturprinzip im Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw) ist grundsätzlich unabhängig vom dinglichen Erfüllungsgeschäft (z. B. Übereignung des gebrauchten Pkw). Die rechtliche Konsequenz daraus ist, dass die Unwirksam.....
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Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen trennt das deutsche Recht das Erfüllungsgeschäft vom Verpflichtungsgeschäft. Beispiel Autokauf: Als Erfüllungsgeschäft bezeichnet man hier die tatsächliche Übereignung des Kfz; als Verpflichtungsgeschäft den Kauf des Autos. Die Übereignung ist nach dem Abstraktionsprinzip auch dann noch wirksam, wenn...
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Siehe unter Trennungsprinzip/Abstraktionsprinzip.
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https://www.lexexakt.de/glossar/abstraktionsprinzip.php

Das Abstraktionsprinzip ist die Trennung von Verfügung und Verpflichtungsgeschäft im Kaufvertrag.
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