Ab¦so¦lu¦to¦ri¦um [n. -s; -ri¦en] 1 [veraltet] Freis...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Absolutorium (lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch. -
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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