[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et. adv. von dem Zeitworte abschlagen, was abgeschlagen, d. i. abgerechnet, werden soll. Eine abschlägliche Bezahlung, die auf Abschlag geschieht. Einen abschläglich bezahlen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_756