
Auch: Bestätigungsvermerk . Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, hat der Abschlussprüfer dies durch folgenden Vermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zu bestätigen: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen/Der Konzernabschluss entspricht nach meiner/unserer pflichtgemä...
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