
Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz der besagt nach {Art.|65|gg|juris} Satz 2 Grundgesetz, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien der Politik selbstständig und unter eigener Verantwortung leitet. Das Ressortprinzip ist in Art. 65 S. 2 GG (vgl. auch z. B. Art. 55 L...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ressortprinzip

Siehe unter Regierungsprinzipien.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/ressortprinzip.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.