ein Buch zur Aufnahme der Bescheide und Urteile von Verwaltungsbehörden und Gerichten; nach Stölzel,GelRspr. I. 362 Abscheid- oder Bescheidbücher neben Urteils- oder Sentenzenbüchern beim Kammergericht bis ins 19. Jahrhundert Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te