Bezeichnung für das strafbare Weitergeben unechter Geldzeichen 'nach bekannter Unechtheit' zur Abwendung eigenen Schadens. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40038
verschwinden. »Schieb ab!« Abgeleitet von der im 18. Jh. belegten Bedeutungsvariante »weggehen, flüchten«. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40186
Bezeichnung für das strafbare Weitergeben unechter Geldzeichen 'nach bekannter Unechtheit' zur Abwendung eigenen Schadens. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42077
ab¦schie¦ben [V.112] I [hat abgeschoben; mit Akk.] 1 etwas a. a wegschieben b einem andern aufbürden; die Verantwortung a., eine Arbeit a. 2 jmdn. a. jmdn., der unerwünscht ist, wegschicken, wegbringen II [ist abgeschoben; o. Obj.; ugs.] weggehen, sich trollen; schieb ab!; vergnü... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303