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Absatzfondsabgabe

Absatzfondsabgabe Logo #42303von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie (Zuckerfabriken, Mühlenbetriebe u. a.) zu entrichtende steuerähnliche agrarpolitische Abgabe (`Beitrag`) . Gesetzlich geregelt ist die Absatzfondsabgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz ...
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