Der Steuerpflichtige hat bei einzelnen Steuerarten das Recht Centbeträge abzurunden. Verweigert wird hingegen eine Abrundung des Arbeitslohns vor Anwendung der Steuertabellen bzw. des Steuersatzes. Mit Einführung der Kleinbetragsverordnung wurde zudem eine Verzicht auf Steuerforderungen b... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083