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Abmeierung

Abmeierung Logo #42000 Die Abmeierung entstammt der grundherrschaftlich geprägten Lebenswelt der mittelalterlichen Agrargesellschaft vornehmlich im deutschen Nordwesten (Westfalen, Niedersachsen): Sie meint den vorzeitigen Entzug des Meierhofs, also die Vertreibung des Meiers durch den Grundherrn. == Entwicklung bis ins 19. Jahrhundert == Ursprünglich – ganz im Sinn...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abmeierung

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Abmeierung Logo #42227Entziehung der Nutzungsrechte an einem erbbeliehenen Hof
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

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Abmeierung Logo #42303aus mittelalterlichem Bauernrecht in das nat.-soz. Erbhofgesetz übernommene Möglichkeit, im Zuge eines Rechtsverfahrens dem Besitzer eines landwirtschaftl. Betriebs das Eigentum an diesem zu entziehen oder ihn von der Verwaltung u. Nutznießung auszuschließen; war hauptsäch...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Abmeierung Logo #42834Von Abmeierung sprach man im Mittelalter, wenn einem Verwalter (=Meier) durch den Grundherrn, das Meierrecht über seinen Hof entzogen wurde, z.B. weil er Misswirtschaft betrieben hat.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/abmeierung.php

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Abmeierung Logo #42295Abmeierung (Abtrieb, Entsetzung, Expulsion), die Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts, zu welcher der Gutsherr, dem ein Obereigentum an letzterm zusteht, in gewissen Fällen gegen den Bauer (Meier, Kolonen) befugt ist. Im frühern deutschen Recht hatte nämlich der Bauer nicht freies Eigentum an dem von ihm bewirtschafteten Gut, sondern nur ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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