
Die Abmeierung entstammt der grundherrschaftlich geprägten Lebenswelt der mittelalterlichen Agrargesellschaft vornehmlich im deutschen Nordwesten (Westfalen, Niedersachsen): Sie meint den vorzeitigen Entzug des Meierhofs, also die Vertreibung des Meiers durch den Grundherrn. == Entwicklung bis ins 19. Jahrhundert == Ursprünglich – ganz im Sinn...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abmeierung

Entziehung der Nutzungsrechte an einem erbbeliehenen Hof
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

aus mittelalterlichem Bauernrecht in das nat.-soz. Erbhofgesetz übernommene Möglichkeit, im Zuge eines Rechtsverfahrens dem Besitzer eines landwirtschaftl. Betriebs das Eigentum an diesem zu entziehen oder ihn von der Verwaltung u. Nutznießung auszuschließen; war hauptsäch...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Von Abmeierung sprach man im Mittelalter, wenn einem Verwalter (=Meier) durch den Grundherrn, das Meierrecht über seinen Hof entzogen wurde, z.B. weil er Misswirtschaft betrieben hat.
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https://www.lexexakt.de/glossar/abmeierung.php

Abmeierung (Abtrieb, Entsetzung, Expulsion), die Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts, zu welcher der Gutsherr, dem ein Obereigentum an letzterm zusteht, in gewissen Fällen gegen den Bauer (Meier, Kolonen) befugt ist. Im frühern deutschen Recht hatte nämlich der Bauer nicht freies Eigentum an dem von ihm bewirtschafteten Gut, sondern nur ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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