[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. durch Zeichen oder Beobachten von einem andern erlernen. Einem eine Kunst, einen Handgriff ablernen Die Luft, vom Wahn mich zu entfernen,Und deinem Flaccus abzulernen, Wie man durch ächten Witz gefällt, Haged.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_529

(Text von 1910) Ablernen
1). Absehen, Abgucken
2). Abmerken, Ablauschen
3). Absehen geht nur auf den Sinn des Gesichts,
abmerken und
ablernen bezeichnet jedes Auffassen, auf welche Weise es auch geschehe. Der Kunstgriff eines Taschenspielers z. B. kann
abgesehen, abgemerkt oder
abgele...Gefunden auf
https://www.textlog.de/38428.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.