
Der Bausparvertrag muss im Todesfalle des Vertragsinhabers eines Bausparvertrages in die Verlassenschaft aufgenommen werden. Der betreffende Bausparvertrag muss ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Bausparkasse gesperrt werden. Bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung sind somit keine weiteren Verfügungen über den Bausparvertrag m&ou...
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